Gegen das Feuerwerksverbot – Deine Stimme zählt!
Die Feuerwerksinitiative gefährdet unsere Kultur und Arbeitsplätze. Private Feuerwerke an 1. August, Silvester oder Hochzeiten wären kaum mehr möglich, viele Firmen müssten schliessen und ein Stück Schweizer Tradition ginge verloren.
Erhalt der Feuerwerkskultur in der Schweiz
Feuerwerk ist ein Kernelement unserer Feste und Traditionen. Egal ob an einer Hochzeit, bei einem Firmenjubiläum, am 1. August, an Silvester oder an einem Seenachtsfest: Feuerwerk bildet den Höhepunkt und begeistert Jung und Alt.
Es spielt keine Rolle, ob es ein professionelles Feuerwerk ist oder ob man im Kreis der Familie Raketen und Vulkane zündet – gemeinsam macht es am meisten Freude.
Um diese Tradition auch für kommende Generationen zu bewahren, setzt sich Pro Feuerwerk für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Pyrotechnik ein. Wir wollen Wissen vermitteln, Fakten aufzeigen und für einen vernünftigen, respektvollen Einsatz sensibilisieren.
Der indirekte Gegenvorschlag – Verbot durch die Hintertür
Vorher: Bunte Feuerwerke machen Feste, Hochzeiten und Silvester unvergesslich und sind Teil unserer Tradition.
Nachher: Es wären nur noch öffentliche Feuerwerke möglich, wenn diese eine überregionale Bedeutung haben und von den zuständigen Behörden dafür eine Bewilligung dafür erteilt wird.

Vorher

Nachher
Fakten und Verbesserungsvorschlag
Seit Generationen feiern Menschen in der Schweiz den 1. August im Kreise der Familie und zünden dabei Feuerwerk. Auch an Silvester hat sich dieser Brauch etabliert. Die frei erhältlichen Feuerwerkskörper in der Schweiz sind amtlich geprüft und sicher in der Handhabung.
Mit möglichst vielen Unterschriften wollen wir der Kommission klar machen: Die Feuerwerk-Tradition gehört zur Schweiz – und wir lassen sie uns nicht nehmen.
Das ist Vernunft statt Verbot.
Damit Lärm und Schutzbedürfnisse berücksichtigt werden, schlagen wir einen vernünftigen Kompromiss vor:
- Das Zünden von lärmerzeugendem privatem Feuerwerk ist erlaubt am 1. August und an Silvester.
- Reine Knallkörper ohne optischen Effekt können eingeschränkt oder verboten werden.
- Gemeinden und Kantone können Ausnahmebewilligungen für Hochzeiten, kulturelle Traditionen oder besondere Anlässe erteilen.

Der Gegenvorschlag: Eine Verschlimmerung für alle ohne erkennbaren Mehrwert
Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» wurde zwar vom Bundesrat abgelehnt. Doch die zuständige WBK-Kommission des Nationalrates hat einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet, der bis zum 28. September 2025 in der Vernehmlassung steht.
Dieser Gegenvorschlag ist nichts anderes als ein massiver Eingriff in unsere Freiheitsrechte. Er würde private Anlässe wie Hochzeiten, Geburtstage, den 1. August oder Silvester praktisch ausschliessen. Die Zeit drängt – und jetzt
braucht es deine Stimme!
Warum es uns alle betrifft
Wenn wir Feuerwerk zünden, feiern wir das Leben.
Ob am 1. August, an Silvester oder bei besonderen Momenten im Leben – es sind Augenblicke, die uns als Gemeinschaft prägen.
- Ein Verbot nimmt uns diese Emotionen.
- Es nimmt uns ein Stück Freiheit.
- Es nimmt uns ein Stück Schweiz.
Die Initiative und der Gegenvorschlag gefährden nicht nur unsere Tradition, sondern auch eine ganze Branche. Sie alle wären von massiven Einschränkungen betroffen.
- Unternehmen
- Vereine
- Fachkräfte
- Familien
Von der Initiative direkt betroffen
Zahlreiche Unternehmen, Vereine und Fachkräfte aus der Feuerwerksbranche würden durch die geplanten Einschränkungen massiv leiden. Gemeinsam setzen wir uns für den Erhalt unserer Tradition ein.